Der BGH hat den Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln auf eine Wirkstoffmenge von 70 g Morphinhydrochlorid festgesetzt. …
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Betäubungsmittelstrafrecht
Der 2. Strafsenat erinnert in dem Beschluss BGH HRRS 2014 Nr. 633 an die gebotene verhältnismäßige Behandlung des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
1. Bewegt sich ein Konsumentenfall beim unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln im untersten Bereich der geringen Menge, sind der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Übermaßverbot (vgl. …