Fachanwalt für Drogendelikte – bundesweit seit über 25 Jahren
Ich verteidige Mandanten in allen Phasen eines Strafverfahrens nach dem BtMG und dem Cannabisgesetz – von Besitz über Handel bis hin zu Anbau, Einfuhr oder Herstellung.
Warum sofort handeln?
Nur ein Strafverteidiger bekommt Akteneinsicht.
Früher Kontakt zu Polizei & Staatsanwaltschaft kann das Verfahren positiv beeinflussen.
Achtung bei Zeugenaussagen: Mitbeschuldigte oder Zeugen können Sie belasten. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte geschützt sind und entwickle die beste Verteidigungsstrategie.
Ich verteidige auch Jugendliche und Heranwachsende, die mit Drogen in Kontakt gekommen sind und unter das Jugendstrafrecht fallen; hier sind bei der Verteidigung besondere Punkte zu berücksichtigen.
Jetzt handeln – professionelle Verteidigung von Anfang an!
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