Strafverteidigung im Strafverfahren nach dem BtMG

Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit für meine Mandanten in allen Abschnitten eines Strafverfahrens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) tätig.

Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt Verstöße im Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Eine Verteidigung umfaßt hauptsächlich die Straftatbestände Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, oder die Herstellung von Drogen. Der Begriff der nicht geringen Menge kommt im BtMG mehrfach vor und führt zu unterschiedlichen Strafandrohungen bis zu einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr.

Nehmen Sie sich schnell anwaltlichen Beistand
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist es sinnvoll, sich so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand zu nehmen. Nur der Strafverteidiger erhält Akteneinsicht und kann durch frühen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) Einfluß im Sinne des Mandanten auf das Strafverfahren nehmen. Aussagen von Mitbeschuldigten oder weiteren Beschuldigten spielen neben dem Aussageverhalten des Mandanten eine große Rolle im Ermittlungsverfahren. Rufen Sie unverbindlich an oder schreiben Sie mir, wenn Sie mehr wissen möchten. Profitieren Sie von fast 25 Jahren Berufserfahrung und lesen Sie gerne auch hier meine Bewertungen auf www.anwalt.de.

Meine Verteidigung befasst sich auch mit den Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder Verstöße gegen die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMv).

Ich verteidige auch Jugendliche und Heranwachsende, die mit Drogen in Kontakt gekommen sind und unter das Jugendstrafrecht fallen; hier sind bei der Verteidigung besondere Punkte zu berücksichtigen.

Lesen Sie auch hier aktuelle Beiträge zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht in meinem Blog.